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Versicherungen

Der persönliche Versicherungsschutz ist Sache der Teilnehmenden. Sind Helikopter-, Such- und Rettungseinsätze so wie Annullierungskosten gedeckt?

Rücktritt

Bei Rücktritt bis 31 Tage vor Tourenbeginn ist ein Unkostenbetrag von CHF 80.–, 30 bis 10 Tage 50% gesamten Tourkosten, danach und bei Nichterscheinen, sowie bei vorzeitigem Abbruch, 100% der Tourkosten zu bezahlen.

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Bei erschwerten Umständen (Wetter, Verhältnisse, Sicherheit) behalte ich mir vor, kurzfristig ein Alternativprogramm anzubieten oder vom Vertrag zurückzutreten. Bei Rücktritt meinerseits werden sämtliche Kosten zurückerstattet. Weitergehende Ersatzforderungen sind ausgeschlossen.

Risiko

Touren in den Bergen können mit einem erhöhten Risiko verbunden sein. Der leitende Bergführer verpflichtet sich zu einer sorgfältigen Vorbereitung und Durchführung des Anlasses. Trotzdem bleibt ein Restrisiko zurück, auf das der leitende Bergführer keinen Einfluss nehmen kann und deshalb nicht verantwortlich gemacht werden kann.

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